Impressum.
Anschrift:
RN-Shuttleservice
Von - Behring - Strasse 6-8
88131 Lindau (Bodensee)
RN-Shuttleservice
Am Flugplatz 64
88046 Friedrichshafen
office [at] rn-shuttleservice.de
www.rn-shuttleservice.de
Handy/ PDA: mobile.rn-shuttleservice.de
Inhaber:
Ivonne Teubert (Anschrift wie oben)
Geschäftsleitung:
Rocco Nass
Inhaltlich Verantwortlicher
gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Ivonne Teubert (Anschrift wie oben)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE 814953384
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
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Ivonne Teubert. Alle Rechte vorbehalten.
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Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten
Informationen oder Daten jederzeit und ohne Ankündigung
vorzunehmen.
HINWEIS
Mietwagenkonzession
Ein
Limousinen- oder Mietwagenservice, der gegen Entgelt
Personenbeförderung betreibt, benötigt eine
Mietwagenkonzession nach dem Personenbeförderungsgesetz.
Versichern
Sie sich, ob die von Ihnen angefragten, bzw. über ein Portal
vermittelten Limousinenunternehmen über eine entsprechende
Konzession verfügen!
Zudem
verbreitet sich immer mehr die Meinung, dass vermeintlich
„kostenlose“ Shuttles auch gleich
„Konzessionsfreiheit“ bedeutet. Dem ist nicht so.
Das Personenbeförderungsgesetz lautet im §1 wie folgt:
„Den
Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder
geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit (...)
Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile
anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf
diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt
werden“.
Das
bedeutet, daß beispielsweise auch ein(e) Clubbesitzer(in),
der(die) seine(ihre) Gäste kostenlos in die eigene Lokalität
shutteln lässt, einen mittelbaren wirtschaftlichen Vorteil erlangt
(über Eintritt bzw. Getränkeumsatz) und somit die
eingesetzten Fahrzeuge konzessionspflichtig sind und die Fahrer einen
Personenbeförderungsschein benötigen.
Fahrzeugversicherung
Konzessionierte
Limousinen benötigen auch eine spezielle KFZ-Versicherung für
Mietwagen zur Personenbeförderung. Welche Folgen hat es, wenn Sie
in einem nicht konzessionierten Limousine befördert werden? Das
wird oft nicht beachtet. Im Falle eines Unfalles kann sich der
Versicherer frei von Leistung machen. Nicht auszudenken im Falle eines
Personenschadens...
Nur konzessionierte Fahrzeuge verfügen über eine entsprechende Versicherung.
Im Zweifelsfall immer noch einmal beim Vermieter nachfragen bzw. es sich nachweisen lassen.
Personenbeförderungsschein
Achten
Sie unbedingt darauf, daß Ihr Anbieter nur Fahrer mit
gültigem Personenbeförderungsschein für Mietwagen
einsetzt. Diese unbedingt notwendige Zusatzqualifikation stellt sicher,
dass Ihr Chauffeur den besonderen Anforderungen der
Personenbeförderung entspricht.
Unter
anderem werden vor der Erteilung und in regelmäßig
wiederkehrenden Abständen folgende Komponenten abgefragt: Auszug
aus dem Verkehrszentralregister Flensburg, Augenärztliches Attest,
Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und
geistige Eignung.
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