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RN-Shuttleservice
Von - Behring - Strasse 6-8
88131 Lindau (Bodensee)

RN-Shuttleservice
Am Flugplatz 64
88046 Friedrichshafen

office [at] rn-shuttleservice.de
www.rn-shuttleservice.de

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Inhaber:
Ivonne Teubert (Anschrift wie oben)

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Rocco Nass

Inhaltlich Verantwortlicher
gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Ivonne Teubert (Anschrift wie oben)

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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HINWEIS

Mietwagenkonzession


Ein Limousinen- oder Mietwagenservice, der gegen Entgelt Personenbeförderung betreibt, benötigt eine Mietwagenkonzession nach dem Personenbeförderungsgesetz.


Versichern Sie sich, ob die von Ihnen angefragten, bzw. über ein Portal vermittelten Limousinenunternehmen über eine entsprechende Konzession verfügen!


Zudem verbreitet sich immer mehr die Meinung, dass vermeintlich „kostenlose“ Shuttles auch gleich „Konzessionsfreiheit“ bedeutet. Dem ist nicht so.


Das Personenbeförderungsgesetz lautet im §1 wie folgt:

„Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit (...) Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden“.


Das bedeutet, daß beispielsweise auch ein(e) Clubbesitzer(in), der(die) seine(ihre) Gäste kostenlos in die eigene Lokalität shutteln lässt, einen mittelbaren wirtschaftlichen Vorteil erlangt (über Eintritt bzw. Getränkeumsatz) und somit die eingesetzten Fahrzeuge konzessionspflichtig sind und die Fahrer einen Personenbeförderungsschein benötigen. 



Fahrzeugversicherung


Konzessionierte Limousinen benötigen auch eine spezielle KFZ-Versicherung für Mietwagen zur Personenbeförderung. Welche Folgen hat es, wenn Sie in einem nicht konzessionierten Limousine befördert werden? Das wird oft nicht beachtet. Im Falle eines Unfalles kann sich der Versicherer frei von Leistung machen. Nicht auszudenken im Falle eines Personenschadens...


Nur konzessionierte Fahrzeuge verfügen über eine entsprechende Versicherung.

Im Zweifelsfall immer noch einmal beim Vermieter nachfragen bzw. es sich nachweisen lassen.


Personenbeförderungsschein

Achten Sie unbedingt darauf, daß Ihr Anbieter nur Fahrer mit gültigem Personenbeförderungsschein für Mietwagen einsetzt. Diese unbedingt notwendige Zusatzqualifikation stellt sicher, dass Ihr Chauffeur den besonderen Anforderungen der Personenbeförderung entspricht.


Unter anderem werden vor der Erteilung und in regelmäßig wiederkehrenden Abständen folgende Komponenten abgefragt: Auszug aus dem Verkehrszentralregister Flensburg, Augenärztliches Attest, Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung. 

RN Shuttle Service
88131 Lindau
Bodensee / Lake Constance
Tel.: +49 176 76791813
+49 8382 750 90 19

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